Bertha-Benz-Halle
D 75172 Pforzheim
Kiehnlestraße 25
Nachholspiel unserer C-Jugend. Im Topspiel der Südbadenliga treffen unsere Jungs auf die SG Ottenheim/Altenheim. In diesem Spiel wird wohl die Meisterschaft entschieden. Auf geht’s Jungs – belohnt euch.
Heimspieltag für unsere BWOL-Teams.
in der B-Jugend kommt es zu einem Derby gegen den TuS Schutterwald. Hier will man unbedingt die Punkte behalten und weiter ungeschlagen bleiben.
Am Freitag startet die B1 gegen die HSG Hanauerland und möchte die Liga weiter aufmischen. Der nächste Sieg soll eingefahren werden.
DIe A1 möchte die Punkte aus Teningen mitbringen und die ersten Punkte einfahren.
2G+-Regel für Zuschauer
Mit Gültigkeit vom 24. November 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die gesamte Corona-Verordnung finden Sie hier.
Für den Handballsport bedeutet dies:
Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.):
Für diesen Personenkreis gilt weiterhin die 2G-Regel, d.h. es dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Bisher geltende Ausnahmen für Trainer und Beschäftigte waren in der Corona-Verordnung Sport geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet. Solange keine gütlige Corona-Verordnung Sport vorliegt, gilt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. D.h. es gibt keine Ausnahmeregeln! Sobald die neue Corona-Verordnung Sport vorliegt werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld.
Zuschauer:
Für Zuschauer gilt ab sofort die 2G+-Regel, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorweisen. Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden (offizielle Teststelle, betriebliche Testung) oder in der Sporthalle selbst, wobei eine volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.
Zudem gibt es eine Zuschauerbegrenzung von max. 50% der zugelassenen Personenzahl.